Altöl-/Batterieentsorgung

1. Hinweise gemäß Altölverordnung (AltÖlV)

Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:

Vebrennungsmotorenöle | Getriebeöle | Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Das Altöl kann in der Menge bei uns zurückgeben, das der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unser Firmenstandort wird als Rückgabeort angegeben:

Wahners Motoshop
Bahnhofstr. 2
55237 Bornheim

Die Öle können dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben werden. Alternativ kann das gebrauchte Öl auch zugesendet werden, die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Beachtet werden muss, für Altöl können gesonderte Transportbedingungen gelten.

Gewerbliche Kunden weisen wir darauf hin, dass wir uns diesen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.

2. Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Rückgabeort zurückgeben.

Unser Firmenstandort wird als Rückgabeort angegeben:

Wahners Motoshop
Bahnhofstr. 2
55237 Bornheim

Alternativ können gebrauchte Batterien auch zugesendet werden, die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Beachtet werden muss, für Batterien können gesonderte Transportbedingungen gelten.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung: Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

3. Fahrzeugbatterien / Starterbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeugaltbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrgutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer gegebenenfalls nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeugaltbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeugaltbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.

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